Sehr häufig wird im Zusammenhang mit einer Absicherung eine Unfallversicherung genannt. Unfallversicherung erfüllen nach meiner Ansicht nur eine schmale Ausschnittsdeckung für körperliche Risiken. Bei geistigen Gesundheitsrisiken und inneren Erkrankungen erfüllen sie regelmäßig nahezu keinerlei Deckung. Eine Unfallversicherung sollte ergänzender Natur sein und nicht ohne andere Absicherungsprodukte bestehen (außer es ist nichts anderes aus gesundheitlichen Gründen mehr verfügbar).
Das mutmaßlich hohe Unfallrisiko für Kinder stimmt so weit in der Sache, dass Unfälle generell passieren können. Sie hinterlassen einen großen Schrecken, allerdings seltener mit bleibenden Folgen als manch andere Erkrankung (zum Beispiel innere Erkrankungen). In generell falscher Sicherheit wiegt sich derjenige, der den sogenannten gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (durch kommunale Unfallkassen der Gemeindeunfallversicherungsverbände) für eine ausreichende Versorgung des Kindes hält. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Schulwege und schulische Aktivitäten. Wenn man dagegen den Gesamtkatalog der sogenannten ICD-Codes (Internationales System zur Aufschlüsselung medizinischer Diagnosen, übersetzt „International Statistical Classifikation of Diseases an Related Health“, was in der deutschen Übersetzung abgekürzt werden kann mit „Internationale Klassifikation der Krankheiten“) so ist nur ein geringer Teil der Indikationen in Korrelation mit Unfallereignissen (als Ursache) denkbar. Meine persönliche Meinung sagt aus, dass die Unfallversicherung das am stärksten überbewertete Produkt zur Absicherung junger Menschen ist. Beim Abschluss von Unfallversicherung ist dann besonders auf Einschlüsse zu achten (hier Einfügung Gliedertaxe).
Um einmal auf einen durchaus brauchbaren Bestandteil von Unfallversicherungen zu kommen, sei die sogenannte Bergungskostenerstattung genannt. Teilweise werden zwar bestimmte Bergungs -und Transportkosten auch über die Krankenversicherung abgedeckt, aber in speziellen Fällen kann es hier zu erheblichen Lücken kommen. Die Leistung diesbezüglich sollte nicht unter 100.000 € Deckung liegen. Ein Beispiel für die Notwendigkeit von Bergungskosten-Übernahmen können Alarmierung der Bergwacht (zum Beispiel nach einem Sturz beim Wandern) sein. Als Seitenhinweis sei auch auf die Notwendigkeit von Auslandsreisekrankenversicherungen hingewiesen, mit möglichst nicht gedeckelten Leistungen von Transportkosten im Rahmen der Krankheitsversorgung und Übernahme der Begleitkosten für mindestens ein Elternteil.